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Die Öffnung der Datengrenze zu den USA dürfte auch im dritten Anlauf nicht von langer Dauer sein Unternehmen müssen sich auf weitere unsichere Zeiten beim Datenaustausch einstellen xict channel 1 27 Januar 2023 Management Recht 22 Que lle Am y Wal te rs | Ado be St oc k EU-Datenschutz - Der Tragödie dritter Akt Schrems will neues Datenschutzabkommen mit den USA kippen Die Datenschutzorganisation Noyb hält das geplante neue Datenschutzabkommen zwischen der EU und den USA für nicht tragfähig und prüft deshalb eine weitere Klage vor dem EuGH Auch dieser dürfte mit dem neuen Vorstoß kaum zufrieden sein Lars Bube | LZweimal schon hat der österreichische Datenschützer Max Schrems die Vorgaben zum sicheren Datenverkehr zwischen der EU und den USA über den EuGH zu Fall gebracht Zuerst kippte er Safe Harbor dann auch den Nachfolger Privacy Shield Seit nunmehr fast zehn Jahren bewegen sich europäische Firmen und Organisationen deshalb auf unsicherem Terrain wenn sie Daten direkt oder über Dienstleister in oder an die USA übertragen und fordern von der EU Klarheit Doch mit deren neustem Vorstoß droht sich die Geschichte jetzt noch ein drittes Mal zu wiederholen Datenschutz per Order Grundlage des neuen Abkommens ist die von US-Präsident Joe Biden im Oktober erlassene „Executive Order 14086“ die explizit den Schutz der Daten europäischer Bürger und Organisationen vor dem Zugriff amerikanischer Geheimdienste und Behörden verbessern soll Sie beschränkt den Zugriff auf entsprechende Daten auf bestimmte begründete Fälle und führt zudem einen eigenen „Data Protection Review Court“ ein an den sich Betroffene in Streitfällen wenden können Nach Ansicht der EU-Kommission erfüllen die USA damit nun die Vorgaben des EuGH wonach lediglich eine verhältnismäßige Überwachung der Daten von EU-Bürgern in begründeten Einzelfällen stattfinden darf und den Betroffenen zudem Rechtsmittel zur Verfügung stehen müssen Deshalb haben die Politiker eine sogenannte „Angemessenheitsentscheidung“ auf den Weg gebracht mit der der Datenschutzlevel der USA quasi per Order als gleichwertig eingestuft wird Damit sollen Datentransfers genauso unproblematisch gehandhabt werden wie innerhalb der EU Bevor die neue Regel veröffentlicht und gültig werden kann müssen sich der Europäische Datenschutzausschuss EDSA und die Mitgliedsstaaten mit der Entscheidung befassen Da ihre Einlassungen allerdings für die Kommission nicht bindend sind gehen die meisten Experten davon aus dass der Erlass zum Datentransfer noch in diesem Frühjahr wirksam wird Nebelkerze Damit wird sie dann allerdings auch rechtlich anfechtbar Für diesen Tag haben sich Schrems und seine Organisation Noyb sowie andere Datenschutzexperten bereits in Stellung gebracht Denn für sie sind die Anpassungen der US-Vorgaben nicht viel mehr als eine Nebelkerze „Bestimmte Änderungen wie zum Beispiel die Einführung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit oder die Einrichtung eines Gerichts klingen auf den ersten Blick vielversprechend – bei näherer Betrachtung wird jedoch deutlich dass die Executive Order Nicht-US-Personen nicht ausreichend vor Überwachung schützt“ erklärt Noyb in einer Stellungnahme Im Endeffekt gebe es damit weiterhin eine Massenüberwachung und auch die Legitimität und Unabhängigkeit des zuständigen Gerichts sei stark anzuzweifeln Somit würden die Vorgaben des EuGH von den USA nicht erfüllt so Noyb weshalb sich die Organisation bereits intensiv auf eine entsprechende Klage vorbereitet In Anbetracht dieser Sachlage dürfte die neue Regelung nach Schrems Dafürhalten nicht allzu lange Bestand haben „Da sich der Entscheidungsentwurf auf die bereits bekannte Executive Order stützt glaube ich kaum dass diese einer Anfechtung vor dem Gerichtshof standhalten wird“ erklärt er Fassungslosigkeit Für die Unternehmen in Europa bedeutet das dass die Nutzung der Datendienste von US-Anbietern wohl weiterhin auf tönernen Füßen stehen wird Schrems zeigt sich deshalb fassungslos über die hartnäckige Lernresistenz der EU-Kommission „Die Europäische Kommission scheint immer wieder ähnliche Entscheidungen zu erlassen die einen eklatanten Verstoß gegen unsere Grundrechte darstellen “ <