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16 -17 2022 Elektronik 21 EMV ESD Elektrische und elektronische Produkte dürfen in der Europäischen Union grundsätzlich nur dann verkauft werden wenn sie den Kriterien der »CE-Kennzeichnung« entsprechen Ein wesentlicher Aspekt ist dabei die elektromagnetische Verträglichkeit Von Gerhard Stelzer Die Europäische Union hat für einen freien Warenverkehr im EU-Gebiet einen Satz an Richtlinien erlassen der Mindestanforderungen an ein Produkt stellt Die Konformität wird durch die Kennzeichnung »CE« bestätigt Für die »Elektromagnetische Verträglichkeit« gilt die »EMV-Richtlinie für Geräte ohne Funkeigenschaften« 2014 30 EU Deutschland hat diese Norm im Jahr 2016 mit dem »Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln« EMVG in nationales Recht umgesetzt Der EMV-Experte Dr Heinz Zenkner von Würth Elektronik hat dazu ein zweiteiliges Paper verfasst das umfassend die »EMV-Konformität für CE von Elektround Elektronikprodukten« [1 2] beleuchtet Der Umfang würde hier den Rahmen sprengen sodass nachfolgend nur einzelne Aspekte herausgegriffen werden Das EMV-Gesetz regelt sowohl die Bereitstellung als auch die Inbetriebnahme von Geräten Betriebsmitteln auf dem Markt und betrachtet dabei im Wesentlichen zwei Aspekte ➔ ➔ Geräte die elektromagnetische Störungen verursachen können ➔ ➔ Geräte deren Betrieb von elektromagnetischen Störsignalen beeinträchtigt werden kann Funkschutz und Schutz gegen Störemission über Leitungen Geräte die sich in einer bestimmten in entsprechenden Normen definierten Distanz von dem relevanten Produkt befinden oder die über das Stromversorgungsnetz oder über andere in den Normen beschriebene Leitungen angeschlossen sind dürfen durch das Produkt in ihrer Funktion nicht beeinträchtigt werden Dabei wird voraus-Bild 1 Schnittstellenorientierte Betrachtung eines Produktes wobei das Gehäuse als eine Schnittstelle im Sinne der EMV gilt Bild Würth Elektronik gesetzt dass das beeinflusste Gerät die nach dem EMVG geforderte Störfestigkeit gegen elektromagnetische Phänomene d h Störungen aufweist In den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen sowohl Geräte als auch ortsfeste Anlagen Störfestigkeit des Produktes gegen elektromagnetische Störungen Auch unter dem Einfluss elektromagnetischer Störgrößen müssen die Produkte bestimmungsgerecht funktionieren Die Verursachung kann dabei durch natürliche Erscheinungen oder auch durch andere elektronische Geräte entstehen Bei dieser Schutzanforderung wird in entsprechenden Normen zwischen folgenden Phänomenen unterschieden Störfestigkeit gegen ➔ ➔ elektromagnetische Felder ➔ ➔ elektrostatische Entladungen ➔ ➔ leitungsgebundene transiente Energien ➔ ➔ hochfrequente leitungsgebundene Energie ➔ ➔ kurzzeitige Netzunterbrechungen und Netzspannungsschwankungen Je nach Produkt können noch andere produktspezifische Emissionsund Störfestigkeitsanforderungen hinzukommen die in entsprechenden Normen beschrieben sind Alle Anforderungen haben das gemeinsame Ziel eine elektromagnetische Wechselwirkung zwischen Geräten zu vermeiden und Beeinträchtigungen in der Gerätefunktion abzuschätzen und zu begrenzen Durch die grundlegenden Anforderungen an die Geräte ist natürlich kein absoluter Schutz erreichbar Stand der Technik physikalische Gegebenheiten und Wirtschaftlichkeit müssen berücksichtigt werden Um jedoch das prinzipielle Verfahren der CE-Konformitätsprüfung für die zukünftige technische Entwicklung offenzuhalten beschreibt das EMV-Gesetz die Anforderungen nur grundlegend