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ict channel 17 27 augustx Management Recht 21 Insolvenz muss nicht das Ende bedeuten – sie kann auch ein finanzieller Neustart sein • Der Umfang der Erstattung Erstattet werden abhängig vom Umsatzeinbruch bis zu 90 Prozent der förderfähigen Fix - kosten maximal jedoch 1 5 Millionen Euro Die Obergrenze für die insgesamt erhaltenen Hilfen wurde außerdem von zwölf Millionen Euro auf 52 Millionen Euro deutlich er - höht • Insolvenzvermeidung Neu ist dass Unternehmen de - nen die Zahlungsunfähigkeit droht Anwaltsund Gerichts - kosten bis 20 000 Euro pro Mo - nat ersetzt bekommen die sie für eine insolvenzvermeidende Restrukturierung aufgewendet haben • Restart-Prämie Wenn Unternehmen im Zuge der Wiedereröffnung Mitarbei - ter aus der Kurzarbeit zurück - holen neu einstellen oder an - derweitig die Beschäftigung erhöhen können sie bis Sep - tember 2021 zusätzlich zur Personalkostenpauschale eine Restart-Prämie als Zuschuss zu den dadurch steigenden Perso - nalkosten wählen Wenn sich diese im Juli 2021 im Vergleich zu Mai 2021 erhöhen gibt es für die Differenz einen 60-pro - zentigen Zuschuss Für den Fördermonat August beträgt dieser noch 40 Prozent und im September 20 Prozent Immer noch können kleine und mittelständische Unternehmen aus der ITK-Branche darüber hin - aus die Liquiditätshilfen der Kre - ditanstalt für Wiederaufbau KfW in Anspruch nehmen Der KfW-Schnellkredit steht Unter - nehmen die seit dem 1 März 2019 auf dem Markt aktiv waren und mehr als zehn Beschäftigte haben noch bis Ende dieses Jah - res zur Verfügung Diese Frist sollte man beach - ten da das Volumen des Kredits bis zu drei Monatsumsätze des Jahres 2019 beträgt Damit der Kredit schnellstmöglich ausge - zahlt werden kann wird er ohne weitere Risikoprüfung durch die Bank oder die KfW bewilligt Be - dingung für den Antrag ist dass das Unternehmen zum 31 De - zember 2019 nicht in wirtschaft - lichen Schwierigkeiten war und aktuell geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweist Allerdings zeigt sich dass die staatlichen Hilfen endlich sind und sie – mit dem Blick auf den zu erwartenden wirtschaftlichen Aufschwung – auch nur bedingt helfen da sie zurückgezahlt wer - den müssen Wie können ITK-Unternehmen den Aufschwung dann finanzieren? Eine Antwort darauf zu finden kann sich als umfangreiche Aufgabe erweisen – zumal davon auszugehen ist dass der Aufschwung im investi - tionsintensiven Bereich der IT-Hardware besonders groß sein wird Alternative Finanzierungsmöglichkeiten Für Geschäftsleiter gilt es im Zu - sammenhang mit der Liquidität ihres Unternehmens drei Fakto - ren zu beachten • die Finanzund Liquiditätssituation • das Marktumfeld und • unterschiedliche Finanzie - rungsinstrumente Ohne ausreichende Liquidität kann ein Unternehmen nicht nur nicht erhalten werden auch der künftige Aufschwung wird an ihm vorübergehen da es die stei - gende Nachfrage entsprechend nicht bedienen kann Die Finanzierung mit den bis - herigen Kreditgebern auf eine nachhaltige Basis zu stellen hat Priorität Dies kann mit Krediten oder über Verkäufe von nicht es - senziellen Unternehmensberei - chen erlangt werden Auch re - gresslose Forderungsverkäufe kommen in Betracht Factoring Forfaitierung sowie Saleand-Lea - se-Back ermöglichen eine volu - menkongruente Finanzierung verhindern Forderungsausfälle und stabilisieren Finanzkennzah - len wie die Eigenkapitalquote Auch „mezzanine“ Finanzierun - gen mit neuen Investoren die Eigenkapital und zum Beispiel partiarische Darlehen einbrin - gen sind denkbar Ebenso Assetbezogene Finanzierungen über Token Insolvenzantragspflicht wieder gültig Gerät ein Unternehmen trotz aller Bemühungen in f inanzielle Schwierigkeiten sollten Verant - wortliche beachten dass die Insol - venzantragspflicht seit dem 1 Mai 2021 wieder vollumfänglich gilt Geschäftsleiter sind bei Zahlungs - unfähigkeit oder Überschuldung ihres Unternehmens nun wieder verpflichtet rechtzeitig einen In - solvenzantrag zu stellen Andern - falls laufen sie Gefahr finanziell haftbar gemacht zu werden Gene - rell gilt Eine Insolvenz muss nicht das Ende für ein Unternehmen bedeuten – sie kann auch ein fi - nanzieller Neustart sein Sanierung ohne Insolvenz Dieser Neustart ist seit dem 1 Ja - nuar 2021 auch mit einer Re - strukturierung auf Basis des Ge - setzes über den Stabilisierungsund Restrukturierungsrahmen für Unternehmen StaRUG mög - lich Mit dem Verfahren kann ein Unternehmen selbst bestimmen mit welchen Gläubigern und in welchem Umfang es sich restruk - turieren möchte – im Wesentli - chen nicht öffentlich und ohne Insolvenz Mit dem StaRUG kön - nen Restrukturierungen also schnell und gezielt umgesetzt werden Allerdings darf das Un - ternehmen noch nicht zahlungs - unfähig sein Bei der Unternehmensfinan - zierung ist letztlich Weitsicht essenziell Um für die Zeit nach der Pandemie finanziell gut auf - gestellt zu sein sollten Verant - wortliche in ITK-Unternehmen bereits jetzt in die Planung ein - steigen und ihren finanziellen Akkustand prüfen < Que lle Sch ul tz e Bra un Dr Ludwig J Weber LL Mist Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht sowie Fachanwalt für Handelsund Gesellschaftsrecht Er ist Partner bei Schultze Braun und verfügt über langjährige Expertise in den Bereichen Unternehmensfinanzierung sowie Restrukturierung und Sanierung