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xict channel 17 27 august 2021 Management Recht 20 Staatliche Hilfen sind endlich – und sie müssen zurückgezahlt werden Ludwig J Weber Michaela Wurm | Auch an der ITK-Branche ist die Corona-Pandemie nicht spurlos vorübergegangen Nach Wachstumsraten jenseits der zwei Prozent sind die Umsätze 2020 leicht gesunken 2021 sind jedoch fast alle Bereiche wieder auf Wachstumskurs wie der aktuelle Digitalindex von Bitkom und ifo zeigt Seite 36 Das sieht auch Bitkom-Präsident Achim Berg so „Die Corona-Krise hat die Digitalisierung in vielen Bereichen beschleunigt Wirtschaft Staat und Verbraucher investieren in digitale Technologien auch zwischenzeitlich aufgeschobene Investitionen werden jetzt nachgeholt “ Aufschwung muss finanziert werden Die Erwartung des Bitkom reiht sich in die positiven Zukunftsaussichten vieler Branchen ein Die Bundesbank geht etwa davon aus dass Deutschland schon in diesem Sommer das Vorkrisenniveau erreicht für 2022 wird gar mit einem BIP-Wachstum von 5 2 Prozent gerechnet Allerdings muss der Aufschwung auch finanziert werden Denn bei einem Unternehmen ist es mitunter wie in der IT Wenn die Akkuanzeige bereits zu lange auf „bitte laden“ steht geht dem Laptop aber eben auch dem Unternehmen die finanzielle Energie aus bevor die rettende Steckdose erreicht ist Corona-Hilfen für Unternehmen Finanzspritzen für das laufende und zukünftige Geschäft Die ITK-Branche blickt optimistisch in die Zukunft – zumindest zeigen das die aktuellen Marktzahlen des Bitkom Doch das laufende wie auch das Wieder-Hochfahren des Geschäfts mit Blick auf das Ende der Pandemie müssen erst einmal finanziert werden Welche Hilfen der Staat Unternehmen bereitstellt und wie diese zu bekommen sind erläutert Rechtsanwalt Ludwig J Weber Powerbank für Unternehmen Umso wichtiger ist es also in solchen Situationen eine „Powerbank“ für das Unternehmen zu haben – und das auch wenn es durch die Auswirkungen der Pandemie in finanzielle Schief lage geraten ist Weiterhin können die staatlichen Corona-Hilfen genutzt werden So gilt die Überbrückungshilfe III Plus noch bis zum 30 September 2021 Unterstützt werden Unternehmen Soloselbständige und Freiberufliche mit einem Jahresumsatz von bis zu 750 Millionen Euro Ein Unternehmen darf die Überbrückungshilfe III Plus aber nur beantragen wenn es sich vor dem 31 Dezember nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befunden und diese danach auch nicht wieder überwunden hat Zudem muss das Unternehmen von November 2020 bis Juni 2021 einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zu 2019 verzeichnet haben Die wichtigsten Eckpunkte sind • Die Beantragung Die Antragstellung erfolgt über sogenannte prüfende Dritte – einen Rechtsanwalt Steuerberater Wirtschaftsprüfer oder einen vereidigten Buchprüfer Weitere staatliche Hilfe für Unternehmen gibt es auf Antrag bis zum Jahresende Que lle f re ie -Kre at io n | Ado be St oc k