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14 Elektronik 0 3 2025 CYBERSECURITY Offizieller Medienpartner trums Darüber hi naus sieht Artikel 3 Absatz 3 zusätzliche grund legende Anforderungen vor die für diejenigen Kategorien oder Klassen von Funkan lagen gelten die in entsprechenden delegierten Rechtsakten der Kommis sion festgelegt sind Neue Cybersecurity-Regeln ab August 2025 Pflicht In Artikel 3 Absatz 3 der RED sind nun die neuen Anforderungen an die Cyber security von Funkgeräten defi niert Dabei geht es um die folgenden drei Punkte des zweiten Unterabsatzes von Artikel 3 Absatz 3 Bild 3 ➔ ➔ 3 3 d Der Schutz des Netzes ist zu gewährleisten ➔ ➔ 3 3 e Die Gewährleistung von Garantien für den Schutz per sonen bezogener Daten und der Privatsphäre ➔ ➔ 3 3 f Der Schutz vor Betrug ist zu gewährleisten Hilfestellung bei der Umsetzung der CybersecurityAnforderungen der Funkanlagenrichtlinie RED bietet die neue Normenreihe EN 18031 zur Cyber security in Funkanlagen EN 18031 – Cybersecurity in Funkanlagen Mit der Einführung neuer Anforde rungen durch die Delegierte Verord nung 2022 30 zur Funkanlagenricht linie 2014 53 EU steht die Branche vor großen Herausforderungen Die neue Normenreihe EN 18031 beste hend aus EN 180311 EN 180312 und EN 180313 soll Herstellern helfen die Kon for mi tät ihrer Produkte mit den verschärften Anforderungen nachzu weisen Ab dem 1 August 2025 müs sen betroffene Geräte diese Vorgaben verbindlich erfüllen Bild 4 Die EN 18031 konkretisiert die Anfor derungen der Funkanlagenrichtlinie im Hinblick auf die Cybersicherheit und umfasst drei Teile ➔ ➔ Die EN 180311 richtet sich auf Funkanlagen mit Internetverbindung Teil 1 dieser Norm legt Prüfverfahren und Bedingungen fest um die Über einstimmung internetfähiger Funk anlagen mit Artikel 3 Absatz 3 Buch stabe d der RED zu prüfen Sie fordert dass Funkanlagen keine schädlichen Auswirkungen auf Netzwerke oder deren Betrieb haben dürfen ➔ ➔ In EN 180312 geht es um Funk geräte die Daten verarbeiten Gemäß Teil 2 der Norm erfolgt eine Prüfung der datenverarbeitenden Funkgeräte in Bezug auf Artikel 3 Absatz 3 Buch stabe e der RED zum Schutz perso nenbezogener Daten ➔ ➔ Die EN 180313 befasst sich mit Funkgeräten die finanzielle Werte verarbeiten Dort sind die Prüfver fahren für Artikel 3 Absatz 3 Buch stabe f der RED definiert mit denen die Funk tionen zum Schutz vor Betrug getestet werden Die Normenreihe EN 18031 wurde von der mit der Normung beauftragten Cenelec im Oktober 2024 der EUKommission zur Prüfung und Harmonisierung vorgelegt Grundsätze der EN 18031 Die Norm EN 18031 bietet einen umfas senden und f lexiblen Rahmen für die Sicherheit von Funkanlagen Sie berücksichtigt die Komplexität und Vielfalt moderner Geräte und liefert Herstellern klare Richtlinien für die Umsetzung robuster Sicherheitsmaß nahmen Einen kompakten Überblick gibt das Portal Cyber Regulierung [3] Die Norm EN 18031 wurde von der Cenelec im Auftrag der EU erstellt und im Oktober 2024 an die EUKommis sion zur Prüfung eingereicht Ende Januar wurde die Norm nun von der Bild 4 Ab dem 1 August 2025 müssen alle in Verkehr gebrachten Funkanlagen in der EU die Cybersecurity-Vorgaben der RED erfüllen Bild Würth Elektronik eiSos Bild Kow it stock adobe com