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6 22 04 news GEFMA und dEnEFF KoopErAtion Für EinE KliMAnEutrAlE iMMobiliEnwirtschAFt ◗ GEFMA der Deutsche Verband für Facility Management und DENEFF die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz haben einen Kooperationsvertrag geschlossen Im Kern geht es darum Nachhaltigkeit Ressourcenschonung und Energieeffizienz noch stärker in der Immobilienwirtschaft und dem Facility Management zu verankern Beide Partner wollen dafür vor allem den Austausch zwischen ihren Mitgliedern und den politischen Entscheidungsträgern ausbauen Dem Netzwerk DENEFF gehören über 220 Mitglieder und 28 Partnerorganisationen aus zwölf Ländern der Welt an – darunter zahlreiche EU-Staaten aber auch Australien China und die USA Das Kernanliegen der DENEFF ist es die energetische Effizienzwende in Deutschland erfolgreich voranzutreiben „Für ein Gelingen der Klimatransformation spielen Informationsnetzwerke für den Austausch der Akteure eine besonders wichtige Rolle“ beschreibt DENEFF-Gründer und geschäftsführender Vorstand Martin Bornholdt Die Organisation verfügt ebenso wie GEF-MA über Netzwerke aus Politik Praxis und Wissenschaft Beide Kooperationspartner wollen ihre Netzwerke auch dazu nutzen das Engagement ihrer Mitglieder mit den politischen Entwicklungen beim Klimaschutz stärker zu verbinden „Wenn Politik und Wirtschaft Hand in Hand arbeiten können wir für unseren Planeten viel erreichen“ so GEFMA-Vorstand Martin Schenk DK Martin Bornholdt DENEFF-Gründer und Geschäftsführender Vorstand ist vom Wert der Kooperation mit GEFMA überzeugt Bild DENEFF tüV süd cybErsichErhEit Für consuMEriotproduKtE ◗ Laut EU-Kommission richten sich gegenwärtig mehr als 80 Prozent aller Cyberangriffe gegen drahtlose Geräte Mit dem delegierten Rechtsakt zur Funkanlagenrichtlinie RED 2014 53 EU wurden daher die Cyber-Security-Anforderungen an diese Produkte erhöht Dazu gehören beispielsweise Smartphones Tablets elektronische Kameras und Wearables wie Smartwatches und Fitness-Tracker aber auch manche Kinderspielzeuge und Babymonitore Die Verordnung gilt seit dem 12 Januar 2022 Bis zum Ende der Übergangsfrist am 1 August 2024 müssen Hersteller von IoT-Produkten mit geeigneten Maßnahmen die Privatsphäre schützen das Betrugsrisiko verringern und die Netzstabilität gewährleisten Da entsprechend harmonisierte Normen bislang fehlen sollten Hersteller ihre Produkte rechtzeitig von unabhängigen Prüfstellen bewerten lassen Für den Marktzugang von IoT-Produkten für Konsumenten CIoT-Produkten sind die Anforderungen gestiegen die unter den „3C“ zusamengefasst werden Connectivity Cybersicherheit und Compliance Was die Compliance betrifft müssen Hersteller sich beispielsweise an den Normen und Vorschriften zur Cybersicherheit sowie dem jeweiligen nationalen Recht orientieren In Europa und teilweise im Vereinigten Königreich gibt es beispielsweise die ETSI EN 303 645 während in den Vereinigten Staaten die NIST IR 8259 zum Tragen kommt und in Indien oder auf anderen Kontinenten wie Australien wiederum andere Leitfäden Anwendung finden Auch gelten andere Datenschutzgesetze und -verordnungen in den USA als in Europa oder Asien Um Herstellern zu erläutern warum die Cybersicherheit bei CIoT-Produkten bedeutend ist und welchen Herausforderungen sie gegenüberstehen hat der TÜV Süd ein Whitepaper unter dem Titel „Das Internet der Dinge für eine vernetzte Welt IoT Cybersicherheit – Bedrohungen und Regulierung“ veröffentlicht Darüber hinaus erläutert das Paper die geltenden Standards und zeigt wie der internationale Marktzugang gelingen kann DK „das Facility Management ist für den Klimaschutz eine Schlüsseldisziplin Gerade beim Betrieb von Gebäuden sind durch mehr Energieeffizienz auch kurzfristig enorme Co 2 - und Energiesparpotenziale vorhanden Effizienz ist die Stärke des Facility Managements “