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7 Smart meter 22 03 Wirbel um BSI-Markterklärung Das BSI hat eine Markterklärung zu Smart Meter Gateways aus dem Jahr 2020 zurückgenommen und eine Übergangsregelung veröffentlicht um Verkauf und Betrieb sicherzustellen Damit reagiert das Bundesamt auf ein gerichtliches Urteil Hausheld legte jedoch Widerspruch gegen die Rücknahme ein die eine Rückkehr zur alten Markterklärung zur Folge hat Autor LukAs steigLechner Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik BSI musste eine Allgemeinverfügung zu Smart Metern aus dem Jahr 2020 zurücknehmen und stattdessen eine Übergangsregelung veröffentlichen Gegen die vorherige Allgemeinverfügung die Anfang 2020 den Startschuss für den Smart Meter Rollout gab sind mehrere Unternehmen rechtlich vorgegangen Ihrer Meinung nach erfüllten vier in der Markterklärung aufgeführte Smart Meter-Modelle die geltenden Anforderungen an Interoperabilität mit anderen Systemen nicht Die Veröffentlichung des BSI hätte für Messstellenbetreiber wie Stadtwerke jedoch die Pflicht mit sich gebracht ihre Messstellen mit diesen Gateways auszurüsten Zudem wäre die Verwendung anderer Gateways faktisch verboten gewesen Doch bereits im März 2021 hatte das Oberverwaltungsgericht NRW in einem Eilverfahren die Markterklärung als „voraussichtlich rechtswidrig“ eingestuft Laut dem Gericht wurden die vom BSI zertifizierten Geräte den Anforderungen des maßgeblichen Messstellenbetriebsgesetzes nicht gerecht Darüber hinaus soll das BSI seine Kompetenzen überschritten haben indem es technische Richtlinien eigenmächtig abgeändert hat Das Bundesamt kam mit seiner Rücknahme der Markterklärung somit einer gerichtlichen Auseinandersetzung zuvor Sicherung des Betriebs Mit der Übergangsregelung sollen Messstellenbetreiber weiterhin Smart Meter einbauen und betreiben können In der jetzigen Veröffentlichung gibt das BSI an dass eine Nutzung der betroffenen Smart Meter Gateways der Hersteller Power Plus Communications EMH Metering sowie Theben „nicht mit unverhältnismäßigen Gefahren verbunden“ sei und diese intelligenten Messsysteme über gültige Zertifikate verfügen würden Dies gilt ebenso für ein Smart Meter Gateway des Herstellers Sagemcom Dr Neuhaus unter der Voraussetzung dass das Unternehmen ein entsprechendes Zertifikat innerhalb von zwölf Monaten vorlegt Aber auch das gerichtliche Urteil von 2021 trifft im Markt nicht nur auf Zustimmung Kerstin Andreae Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbands der Energieund Wasserwirtschaft kritisiert dass sich die Entscheidung des Gerichts sowohl auf die Rechtslage als auch auf den Stand der Technik zum Zeitpunkt der Markterklärung im Januar 2020 bezog Doch „seitdem haben sich sowohl der Rechtsrahmen geändert als auch die Gerätetechnik deutlich weiterentwickelt“ Laut Andreae sind die im Urteil als fehlend bemängelte Funktionen mittlerweile verfügbar Daher stehe einer neuen Markterklärung aber wiederum „nichts im Wege“ Das BSI plant aktuell anknüpfend an die Feststellung eine Marktanalyse und eine neue darauf aufbauende Markterklärung Rücknahme der Rücknahme Doch auch die jetzige Rücknahme der Markterklärung blieb nicht ohne Reaktion Der Smart Meter Gateway-Administrator Hausheld hatte Widerspruch gegen die Aufhebung eingelegt Dies war möglich weil mit der Rücknahme keine sogenannte „Anordnung der sofortigen Vollziehung“ verknüpft war Mit dem Widerspruch von Hausheld ist die Rücknahme der Markterklärung vorerst ausgesetzt Da aber die beiden Parteien der ursprünglichen Klage das Verfahren für erledigt erklärt hatten entfällt auch die Wirkung des Urteils des Oberverwaltungsgerichts Das Ergebnis Durch den Widerspruch von Hausheld gilt die Markterklärung die ursprünglich aufgehoben werden sollte nun doch wieder Bi ld d es tin ac ig de m -1 23 rf