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05 2022 Elektronik 3 editorial Joachim Kroll Chefredakteur JKroll@wekafachmedien de Freiheit für industriedaten Es gibt immer wieder Prognosen bis wann wie viele IoT-Geräte existieren und welche Datenmengen sie erzeugen Vor drei Jahren prognostizierte IDC 41 Milliarden IoT-Geräte im Jahr 2025 die 79 4 Zettabyte an Daten generieren In einer früheren Studie hatte Intel die Zahl von 200 Milliarden Geräten genannt – als damalige Prognose für das Jahr 2020 Die neueste Zahl stammt von der EU-Kommission Sie nennt zwar keine Gerätezahl spricht aber von 175 Zettabyte entstehenden Daten bis 2025 – ein eklatanter Widerspruch zu IDC Aus all diesem Zahlenwirrwarr kann man nur den Schluss ziehen Niemand weiß es genau weder wieviel IoT-Geräte heute schon existieren geschweige denn in der Zukunft Gewiss ist nur Die Menge der Geräte ist unüberschaubar und die Datenmengen sind riesig Genau auf diese Daten zielt der European Data Act ein Regelwerk für den Umgang mit Daten die von vernetzten Geräten erzeugt werden Der Data Act ist zwar erst ein Vorschlag aus dem erst noch ein Gesetzestext werden muss aber die Grundzüge sind klar Die Hoheit über die Daten liegt bei denen die die Daten generieren also bei den Nutzern Sie haben Anspruch auf die Herausgabe der von ihren Geräten erzeugten Daten Die Nutzer dürfen auch verlangen dass diese Daten an einen Dritten weitergegeben werden Nutzer und Dritte dürfen die Daten aber nicht verwenden um Wettbewerbsprodukte zu entwickeln Der Hersteller muss den Nutzer darüber aufklären welche Daten er erhebt wie er sie verarbeitet und ob er sie nur selbst nutzt oder an andere weitergibt Bestimmte Standardklauseln in Verträgen sollen unwirksam sein insbesondere solche die sich aus der deutlich stärkeren Verhandlungsposition einer Vertragspartei ergeben Damit soll die Position von KMU gegenüber großen Cloud-Providern gestärkt werden Der Data Act dürfte u a für die von Fahrzeugen generierten Daten eine wichtige Rolle spielen aber auch in vielen anderen Bereichen zum Tragen kommen etwa bei Medizingeräten Haushaltsgeräten Industriemaschinen Robotern… ZVEI und Bitkom haben den European Data Act grundsätzlich begrüßt aber auch gleich darauf hingewiesen dass es wichtig ist Geschäftsgeheimnisse trotz der Pflicht zur Weitergabe der Daten an die Nutzer zu bewahren Außerdem weisen sie auf die Kosten hin die mit der Bereitstellung der Daten verbunden sind und verlangen dass die Hersteller dafür entschädigt werden müssen Die EU-Kommission will mit dem Data Act den Wettbewerb um die besten Datendienstleistungen ankurbeln Bisher werden 80 Prozent der entstehenden Daten nicht genutzt Die Pflicht zur Offenlegung der Daten soll auch einen problemlosen Wechsel der Kunden von einem Cloud-Dienstleister zu einem anderen ermöglichen Im Moment ist der Markt der Datenökonomie im Entstehen Folglich ist jetzt ein guter Zeitpunkt nicht alles den freien Kräften des Marktes zu überlassen sondern verlässliche Spielregeln zu definieren die im Einklang mit europäischen Standards zu Verbraucherrechten und Datenschutz stehen