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EIne kleine Änderung im Vertragstext kann zu großer Verunsicherung führen Einseitige Änderung zum Nachteil der Kunden xict channel 12 18 Juni 2021 Unternehmen 20 Que lle Ant on io gu ill em | Ado be St oc k Lizenzbedingungen From SA Microsoft nimmt strittige Änderung zurück Gut ein Jahr nach ihrer Einführung lässt Microsoft die umstrittene Haltepflicht der Altlizenzen mit Software Assurance für eine Rabattierung beim Umstieg auf Cloud-Versionen jetzt wieder fallen Damit können Unternehmen ihre abgelösten Assets nun wieder sorgenfrei weiterverkaufen Lars Bube | Im vergangenen Frühjahr hatte Microsoft mit einer scheinbar kleinen Änderung seiner Lizenzbestimmungen für den Wechsel von zeitlich unbeschränkten On-Premise-Lizenzen mit Software Assurance SA auf das Abo-Modell »From SA« »Aus SA« einigen Ärger losgetreten Durch den neu eingefügten Passus »Der Kunde behält die entsprechenden Qualifizierenden Lizenzen während der gesamten Dauer seines Abonnements der From SA-Lizenz« wurde den Kunden vorgeschrieben ihre Bestandslizenzen dauerhaft zu halten um noch in den Genuss des vorher unbeschränkten Rabatts für Umsteiger zu kommen Quasi-Enteignung Das führte zu einer erheblichen Verunsicherung da beispielsweise nicht klar war inwieweit davon auch Bestandsverträge bei der nächsten Renewal ihrer Subscription betroffen sein würden Wer seine Altlizenzen zu diesem Zeitpunkt bereits anderweitig nutzte oder gar veräußert hatte dem drohte somit möglicherweise der Verlust seines Wechselbonus Dabei hatten gerade viele Kunden erst auf entsprechende Modelle wie etwa Office 365 E1 E3 E4 E5 From SA gewechselt um die Folgen der Pandemie und der Umstellung auf mobiles Arbeiten bewältigen zu können Auch der Gebrauchtsoftwarehandel sowie einige Microsoft-Partner äußerten ihren Unmut über die Nachteile für die Kunden und ihr eigenes Geschäft So war die taktische Volte des Herstellers für Ernesto Schmutter CEO des Gebrauchtsoftwaredistributors MRM etwa »schlussendlich ein Versuch Abhängigkeiten zu erhöhen und die Abgabe der Digitalen Souveränität der Kunden auszunutzen« Darüber hinaus trug der Vorstoß Züge eines versuchten Aushebelns der europäischen Rechtslage zum Erschöpfungsgrundsatz bei gebrauchter Software Lizenzdirekt-Chef Andreas E Thyen hatte die Regelung gegenüber ICT CHAN-NEL »inmitten einer globalen Pandemie als schamlos maßlos und rechtlich zweifelhaft empfunden« und angesichts des Vorgehens als »missgünstiges Ausnutzen einer Marktmacht« kritisiert Rolle Rückwärts Doch genauso überraschend wie sie eingeführt wurde nimmt Microsoft diese Änderung jetzt wieder zurück Seit dem 1 Juni entfällt die Vorbedingung der weiter zu haltenden Lizenzen ersatzlos wie Microsoft erklärt »Für Kunden die sich für den Erwerb von From SA-Lizenzen entscheiden haben wir die Anforderung aufgehoben dass der Kunde die entsprechenden Qualifizierenden Lizenzen während des gesamten Abonnementzeitraums seiner From SA-Lizenz behält « Betroffene Händler und Unternehmenskunden können ihre durch die Vorgabe erzeugte Verunsicherung nun getrost beerdigen und die Altlizenzen sorgenfrei verkaufen Schmutter sieht darin »ein gutes Zeichen denn Großkunden sind durchaus bereit in die Cloud zu wechseln« Ein offizieller Grund für den Sinneswandel ist bisher nicht bekannt Vertreter von Microsoft Deutschland hatten die Haltepf licht mehrfach als legitimen Schritt verteidigt und sie dabei lediglich als Präzisierung der bestehenden Bedingungen beschrieben die von den Kunden gewünscht worden sei Gleichzeitig war das Unternehmen in Verhandlungen mit wechselwilligen Firmen jedoch meist bereit den Rabatt auch ohne die Erfüllung der Halte-Klausel zu gewähren wie uns mehrere Händler berichteten Für Thyen zeigt das Einlenken »dass sich unsere Anstrengungen über ein Jahr hinweg wie auch das Engagement zahlreicher Kunden gelohnt haben« Darüber hinaus verweist er auf die Klage des britischen Händlers ValueLicensing gegen Microsoft wegen der strittigen Klausel Dieser sah darin eine unzulässige Ausnutzung der Marktmacht zur Behinderung des Wettbewerbs und fordert von Microsoft umgerechnet etwas mehr als 300 Millionen Euro Schadenersatz für entgangene Geschäfte <