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6 Elektronik 07 2021 impulse Artikel 3 3 der Europäischen Funkrichtlinie RED Konformität von Funklösungen steht auf dem Spiel Die Radio Equipment Directive RED ist seit ihrem Inkrafttreten 2017 ein entscheidendes Regelinstrument für das Inverkehrbringen von elektronischen Produkten die in irgendeiner Form eine Funkkomponente beinhalten Für die Gewährleistung der CE Konformität einer Funklösung ist die Anwendung der RED Grundvoraussetzung Für Inverkehrbringer solcher Produkte ist Artikel 3 3 der RED relevant Er beinhaltet die sogenannten »Essential Requirements« Vorgaben die zwar bindend allerdings bisher noch nicht präzisiert worden sind Dieser Schritt wird von der Europäischen Kommission EC durchgeführt Ihr wurde dafür die Befugnis übertragen delegierte Rechtsakte zu erlassen in denen die allgemeinen Anforderungen des Artikels präzisiert werden und festgelegt wird welche Kategorien oder Klassen von Funklösungen betroffen sind Inverkehrbringer soll Manipulationsschutz nachweisen Aktuell findet auf verschiedenen Ebenen eine intensive Auseinandersetzung mit dem kommenden delegierten Rechtsakt speziell für den RED Artikel 3 3 mit den Unterabsätzen d e und f Die Europäische Kommission wird in den nächsten Monaten den Artikel 3 3 der Europäischen Funkrichtlinie präzisieren Auf Hersteller und Inverkehrbringer von Produkten mit Funkmodul können Anforderungen zukommen die nur sehr schwer zu erfüllen sind Betroffen sind Konzepte wie Industrie 4 0 deren Umsetzung auf Sensoren mit Funkmodul fußt Ein Kommentar von Olaf Schwab Olaf Schwab ist Vorstandsvorsitzender und Gründungsmitglied des ISAD Verband für Funkkommunikation Er ist seit vielen Jahren selbstständig in der Vermittlung von kundenspezifischen Funklösungen sowie als Berater und Coach für Unternehmen tätig und hat die Entwicklung der Funkbranche aus erster Hand miterlebt Schwab vertritt den ISAD und seine Mitglieder beim ETSI u a als Mitglied der ETSI Special Task Force zum Thema RED Art 3 3 statt Dabei geht es um alle Funklösungen die sich in irgendeiner Form mit einem Netzwerk verbinden und die Anforderung das verbundene System vor Betrug und Manipulation zu schützen sowie zu gewährleisten dass personenbezogene Daten und die Privatsphäre des Nutzers und Teilnehmers geschützt werden Dem ETSI liegen bereits ein Draft zum Rechtsakt sowie ein Standardisation Request vor welche gerade ausführlich in den entsprechenden technischen Komitees diskutiert werden Heikel betrachtet wird u a die Tatsache dass die genannten Anforderungen für alle Produkte gelten sollen die sich mit einem Netzwerk bzw dem Internet verbinden können unabhängig davon ob sie es tatsächlich tun und dass die Anforderungen umgesetzt werden sollen ohne dass die technischen und anwendungsspezifischen Systemnotwendigkeiten berücksichtigt werden Zudem ist unklar wie genau eine generalisierte Norm aus dem RED Art 3 3 gestaltet und realisiert werden und wie die technischen Umsetzungen bei den verschiedensten Funklösungen stattfinden sollen Besonders prekär ist die Forderung innerhalb von 24 bis 30 Monaten EN-Standards zu erstellen die Norm dafür waren bisher eher 60 Monate Die Klärung dieser offenen Punkte ist essenziell für die tatsächliche Umsetzung der Vorlagen aus dem kommenden Rechtsakt in EN-Standards und damit auch die Gewährleistung der Konformität von Funklösungen Jeder Inverkehrbringer von Produkten mit Funklösung aus der Elektronikindustrie ist betroffen deshalb ist es notwendig sich heute schon mit dieser Thematik auseinanderzusetzen um auf die kommenden Änderungen vorbereitet zu sein die im Worst Case z Bbedeuten dass jeder Anbieter von Funksensoren mit Bluetooth LE in Zukunft neben der Konformität auch den Schutz des Systems testbar nachweisen muss was mit entsprechenden Kosten und Zeitaufwand verbunden sein wird Weitere Kontroverse durch Unterabsatz i Neben den drei Unterabsätzen d e und f gibt es im Artikel 3 3 noch den Unterabsatz i der in naher Zukunft ähnliche Kontroversen und Herausforderungen hervorrufen wird Dieser bezieht sich speziell auf die Gewährleistung der Konformität und Sicherheit rekonfigurierbarer Systeme die nach Inverkehrbringen ein Software-Update oder grundsätzlich eine neue Software