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24 LANline 3 2021 www lanline de Schwerpunkt Messtechnik und Monitoring Gefahren erkennen bevor sie eintreten Brände durch Monitoring verhindern Wenn es um IT-Sicherheit geht denken viele zuerst an Angriffe von Hackern die sensible Daten erbeuten Doch neben der Sicherheit auf der informationstechnischen Ebene kommt es bei der IT-Sicherheit auch auf die physische Sicherheit und die Gefahren durch physikalische Ursachen an die in Serverund Technikräumen die IT-Infrastruktur lahmlegen können Dazu zählen beispielsweise Schmorbrände von fehlerhaften Isolierungen die zu einem Feuer führen können Wassereinbrüche zu hohe Temperatur Feuchtigkeit oder unberechtigte Zutritte in nicht öffentliche Bereiche Durch das Monitoring schutzbedürftiger Räume kann man Gefahren erkennen bevor sie überhaupt eintreten Die physische Absicherung ist derjenige Teil bei Zertifizierungen gemäß ISO 27001 bei denen Auditoren am häufigsten große Mängel feststellen Aktuell erleiden etwa 77 Prozent aller Unternehmen jährlich Systemausfälle von denen etwa 50 Prozent auf physische Gefahren oder menschliches Versagen zurückzuführen sind Diese physischen Gefahren stellen Verantwortliche vor erhebliche Herausforderungen Es sind dabei aber nicht nur die IT-Leiter die sich den steigenden Anforderungen an die Hochverfügbarkeit und den Betrieb von kritischen IT-Infrastrukturen stellen müssen sondern auch die Geschäftsleitungen selbst In Zeiten steigender Abhängigkeit von digitalen Geschäftsprozessen ist es Chefsache dafür Sorge zu tragen dass normative und gesetzliche Vorgaben eingehalten sind um das Unternehmen vor Schäden zu bewahren Pflichten der Geschäftsleitung Ob großes Rechenzentrum mittelständisches Unternehmen oder Konzern die jeweilig zuständige Geschäftsleitung kann sich den physischen Sicherheitsrisiken nicht entziehen Beispielsweise haben Vorstandsmitglieder gemäß Paragraph 93 Absatz 1 1 und 2 Aktiengesetz die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anzuwenden Für die Geschäftsleitung einer GmbH ist nach Paragraph 43 Absatz 1 GmbH-Gesetz der gleiche Maßstab zur Sorgfalt gefordert Neben dieser Sorgfaltspflicht verlangt die Legalitätspflicht dass sich die Gesellschaft in ihren Außenbeziehungen rechtmäßig verhält Dazu muss die Geschäftsleitung auch die Handlungen ihrer Mitarbeiter überprüfen In Paragraph 91 Absatz 2 Aktiengesetz ist die Einrichtung von Überwachungssystemen sogar explizit gefordert Gefahren erkennen bevor sie entstehen Um dies zu ermöglichen ist ein vorausschauender Systemüberblick über alle kritischen Infrastrukturen erforderlich Mit dem vorhandenen und vielfach mangelnden Fachpersonal stellt dies eine wesentliche Herausforderung für viele Unternehmen dar insbesondere bei verteilen ITInfrastrukturen Um diese Transparenz zu ermöglichen bietet sich ein Online-Umgebungs-Monitoring mit sogenannten Multisensoren an Mit der integrierten Software lassen sich Ereignisse innerhalb und außerhalb der kritischen Bereiche detektieren visualisieren und über verschiedene Wege an verantwortliche Personen kommunizieren zum Bild 1 Das Diagramm veranschaulicht die Brandfrüherkennung mit Multisensoren Bild Kentix Beispiel als E-Mail SMS oder