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28 Elektronik 06 2020 Mikroprozessoren und IP Das beste Vorgehen besteht darin sowohl die Trainingsdaten vor unerlaubtem Kopieren zu schützen als auch Dritten die die Trainingsdaten benötigen strenge vertragliche Beschränkungen aufzuerlegen Schutz der Trainingsparameter Trainingsdaten und Modell machen nur einen Teil des Wertes eines guten MLSystems aus Die Parameter die den Trainingsalgorithmus steuern können ebenfalls von Nutzen sein Die Auswahl der richtigen Trainingsparameter erfordert viel Zeit und Mühe von gut ausgebildeten Ingenieuren Für den Satz von Trainingsparametern die in die Erstellung des ML-Systems einfließen ist der Urheberrechtsschutz ein vernünftiger Ansatz Wenn ein Datenexperte der diese Parameter bestimmt kreative Anstrengungen unternimmt um die richtigen Trainingsparameter auszuwählen wäre der daraus resultierende Parametersatz vermutlich urheberrechtlich geschützt Würden die Trainingsparameter jedoch durch eine umfassende Suche z Bdie Bewertung einer Reihe von in der Literatur vorgeschlagenen Optionen oder durch einen algorithmischen Prozess gefunden so wäre das nicht durch das Urheberrecht abgedeckt Dasselbe würde für das Modell gelten das unter Verwendung dieser Trainingsparameter und vorgegebener Trainingsdaten erstellt wird Ein Datenbankrecht ist für den Parametersatz am unwahrscheinlichsten da ein Kriterium für Datenbankrechte darin besteht dass es sich um eine Sammlung einzelner Elemente handeln muss die systematisch oder methodisch angeordnet sind Es ist unwahrscheinlich dass ein Parametersatz diesem Kriterium entspricht Schutz der Architektur Die Architektur des Systems ist die Grundlage für das ML-System Ihr Konzept ist ein Schlüsselaspekt für das ordnungsgemäße Funktionieren des Systems Nach dem Training kann die Architektur in die Praxis umgesetzt werden Ein solches System hat zwei Aspekte den Graphen über den die Architektur definiert wird und die Software die sie implementiert Der Graph ist unter den gleichen Bedingungen geschützt die für den Schutz der Modellparameter gelten Patente wären theoretisch für Erfindungen von Schaltungen Hardware verfügbar aber dies ist unwahrscheinlich da es sich bei den meisten Innovationen in diesem Bereich um reine Software handelt Die Software die Training und oder Inferenz implementiert ist normalerweise urheberrechtlich geschützt da es sich hauptsächlich um Software handelt die mit kreativen Mitteln entwickelt wurde Schutz des ML-Systems Theoretisch könnte ein Computersystem das mit einem klug ausgewählten Parametersatz programmiert und auf bestimmte Trainingsdaten trainiert wurde patentierbar sein Die derzeitige Rechtsprechung in Europa und den Vereinigten Staaten würde jedoch voraussetzen dass das System für die Ausführung realer Aufgaben wie das Lenken eines Autos oder das Erkennen von Bildern aus der realen Welt ausgelegt ist Bisher wäre es spekulativ zu dem Schluss zu kommen dass ein Patent auf ein ML-System erteilt werden könnte welches auf abstraktere Weise arbeitet z B Erkennung und oder Klassifizierung ohne spezifischen Anwendungsfall in der realen Welt wie z B ➔ das Lenken eines Autos oder ➔ das Erkennen von Bildern aus der realen Welt Die Software des ML-Systems könnte wie jede andere Software durch das Urheberrecht geschützt sein Ein Datenbankrecht für das ML-System ist theoretisch vertretbar in gewisser Weise wird der Datensatz durch das Modell und die das Modell ausführende Software durchsuchbar gemacht Dies wurde jedoch noch nie vor Gericht entschieden oder in der Rechtsliteratur dargelegt Die Software des ML-Systems würde wie jede andere Software definitiv durch das Urheberrecht geschützt sein Beweislast Das Aufspüren eines Plagiators und der Beweis von Verstößen vor Gericht sind zwei sehr unterschiedliche Dinge Die Beweislast in Gerichtsverfahren zu gewerblichen Schutzrechten kann hoch sein Grundsätzlich müssen die Gerichte davon überzeugt sein dass mit großer Wahrscheinlichkeit gegen Rechte verstoßen wurde Der mutmaßliche Plagiator ist nicht zur Mitwirkung bei der Erbringung dieses Nachweises verpflichtet Werden Beweise benötigt die sich unter dessen Kontrolle befinden kann es daher sein dass es für den Inhaber der IP-Rechte schwierig wird Manche Rechtsordnungen gestatten die Beschlagnahme von Beweismitteln oder verlangen von den Parteien bei der Ermittlung von Beweisen mitzuBild 2 Das Urheberoder Datenbankrecht klärt nicht eideutig ob es legal ist oder nicht wenn ein Dritter nur die Ausgabe eines ML-Systems verwendet um einen anderen Datensatz zu klassifizieren Bild NXP Semiconductors