Der Blätterkatalog benötigt Javascript.
Bitte aktivieren Sie Javascript in Ihren Browser-Einstellungen.
The Blätterkatalog requires Javascript.
Please activate Javascript in your browser settings.
Wirtschaft 6 Elektronik automotive 04 2020 Preh CEO-Nachfolge beschlossen Dr Stephan Weng wird zum 1 Juli 2020 neuer Vorsitzender der Geschäftsführung von Preh Der 52-jährige folgt auf Christoph Hummel der sein Amt aus gesundheitlichen Gründen niedergelegt hatte Bis zum Eintritt von Weng in die PrehGruppe wird die CEO-Position weiterhin interimsmäßig von Dr Michael Roesnick ausgeübt der im November 2019 aus dem Aufsichtsrat in die Geschäftsführung von Preh gewechselt war Weng war zuletzt als Chief Operating Officer für den weltweit operierenden Automobilzulieferer BCS-Automotive Interface Solutions tätig einer Ausgründung aus ZF mit Wurzeln in der ehemaligen TRW-Gruppe Zuvor hatte er Geschäftsführungspositionen bei Zulieferern wie Getrag sowie Knorr-Bremse Systeme für Nutzfahrzeuge inne Der promovierte Diplom-Ingenieur und Diplom-Wirtschaftsingenieur verfügt zudem über langjährige Erfahrungen in den asiatischen Automobilmärkten die er insbesondere in Führungspositionen bei der Bosch-Gruppe sammeln konnte Die Preh Gruppe wird damit zukünftig durch Dr Stephan Weng als CEO sowie Rui Marques Dias als CFO Jochen Ehrenberg als CTO und Zhengxin Charlie Cai als COO geführt IH Ausbau privater Ladeinfrastruktur Rechtsanspruch auf Ladestation in Wohnhäusern Eine gute Nachricht für Wohnungseigentümer und Mieter Ein Rechtsanspruch auf den Einbau einer privaten Ladestation für E-Autos soll kommen Die Bundesregierung will den Ausbau der Elektromobilität fördern Deshalb hat sie den Entwurf des sogenannten Wohnungseigentumsmodernisierungs-Gesetzes beschlossen Dies soll es Wohnungseigentümern und Mietern erleichtern bauliche Veränderungen durchzuführen Neben der Installation von Ladepunkten deckt das Gesetz auch andere Umund Ausbaumaßnahmen ab Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrats Das bisherige Wohnungseigentumsgesetz gilt seit 1951 Demnach müssen einzelne Wohnungseigentümer die Zustimmung der anderen Miteigentümer einholen wenn sie beispielsweise eine Ladestation anbringen möchten Der Grund Stellplätze zählen fast immer zum Gemeinschaftseigentum Gesetz von 1951 nicht mehr zeitgemäSS Die Bundesregierung hält das derzeitige Gesetz nicht mehr für zeitgemäß Denn es berücksichtigt weder die Anforderungen die durch den Ausbau der Elektromobilität entstehen noch Das Recht auf den Einbau von privaten Ladepunkten könnte zu einem Aufschwung für die Elektromobilität führen Bild Chesky | Shutterstock bauliche Erfordernisse die durch Klimawandel oder demografischen Wandel bedingt sind So bleibt der bauliche Zustand von älteren Wohnungseigentumsanlagen häufig hinter dem Zustand neuerer Anlagen zurück Neben dem Anspruch auf den Einbau einer Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge erhalten Mieter und Eigentümer durch das neue Gesetz ein Recht auf Ausund Umbaumaßnahmen für mehr Barrierefreiheit zum Einbruchschutz und für einen Glasfaseranschluss Der BDEW Bundesverband der Energieund Wasserwirtschaft begrüßt das neue Gesetz So erklärt Kerstin Andreae Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung Endlich wird die Rechtsgrundlage geschaffen damit die Hürden für den Einbau privater Ladeinfrastruktur überwunden werden Seit langem fordern wir dass Mieter und Wohnungseigentümer das Recht haben müssen sich eine private Ladeinfrastruktur anzuschaffen Immerhin finden über 80 Prozent der Ladevorgänge zuhause oder am Arbeitsplatz statt Der Erfolg der Elektromobilität wird sich deshalb vor allem im Privaten entscheiden IH